ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Friedrich Lederwaren GmbH
In der Alting 9, 90596 Schwanstetten, Deutschland
(im Folgenden Friedrich Lederwaren genannt)

 

gegenüber Käufern / Bestellern
(im Folgenden Kunde genannt).

 

1. ALLGEMEINES

1.1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote von Friedrich Lederwaren. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.2.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

 

1.3.
Unternehmer sind Kunden gemäß § 14 BGB, hierzu zählen insbesondere natürliche Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.4.
Die Angebote von Friedrich Lederwaren und die hiesigen Geschäftsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Für die ausnahmsweise Belieferung von Verbrauchern (§ 13 BGB) und unsere dazu erfolgten Bestellungen bei Vorlieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, besonders die §§ 474 – 479 BGB gegenüber dem Kunden und der gesamten Lieferkette.

 

2. ANGEBOTE

2.1.
Die Angebote von Friedrich Lederwaren, Preislisten und Angaben in Katalogen sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung von Friedrich Lederwaren zustande. Zeichnungen, Abbildungen und technische Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart wird. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Angebote, von denen kein Gebrauch gemacht wird, verlieren nach 3 Monaten ihre Gültigkeit, wenn keine andere Gültigkeitsdauer genannt ist.

 

2.2.
Die Angebote von Friedrich Lederwaren gelten ausschließlich für folgende Staaten: Sämtliche Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Vertragsschlüsse mit Kunden, die ihren Sitz in anderen Ländern haben, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Friedrich Lederwaren im Einzelfall. Auf § 11 wird verwiesen.

 

2.3.
Der Kunde ist bereits bei Abgabe seines Vertragsangebotes verpflichtet, Friedrich Lederwaren ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn die Bestellware besonderer Zertifizierungen, bestimmter Funktions-, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitstests oder Warenkennzeichnung bedarf; hierfür hat der Kunde Friedrich Lederwaren die entsprechenden Unterlagen für solche Zertifizierungen, Tests oder Kennzeichnungen zur Verfügung zu stellen.

 

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND AUFRECHNUNG

3.1.
Die Preise gelten ab Lager Schwanstetten, In der Alting 9, netto zuzüglich etwaiger anfallender Umsatzsteuer.

 

3.2.
Friedrich Lederwaren kann Preisänderungen ihrer Lieferanten oder Dienstleister an den Kunden weitergeben. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Bei Bestellungen mit Lieferfristen bis zu vier Monaten gilt der am Tage des Bestelleingangs gültige Preis.

 

3.3.
Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

 

3.4.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Friedrich Lederwaren genannten Preise. Die Preise verstehen sich als Waren- und Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonto.

 

3.5.
Versandspesen sind in den Angeboten von Friedrich Lederwaren nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Zollgebühren sind ebenfalls nicht in den Angeboten von Friedrich Lederwaren enthalten und werden gesondert berechnet, soweit diese anfallen. Eine Transportversicherung für Lieferungen innerhalb Deutschlands bzw. bei Exporten bis zur Deutschen Grenze wird von Friedrich Lederwaren abgeschlossen. Ebenso übernimmt Friedrich Lederwaren die Kosten für die Verpackung.

 

3.6.
Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen Ansprüche von Friedrich Lederwaren aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

3.7.
Bei Rechnungsbeträgen unter netto 50.00 Euro und bei Neukunden ist Barzahlung erforderlich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Verbrauchsmaterialrechnungen ab 50.00 Euro gilt: Bankeinzug nach individueller Vereinbarung, Überweisung innerhalb von 10 Tagen eintreffend mit 2 % Skonto, Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto.

 

3.8.
Bei Verzug ist Friedrich Lederwaren berechtigt, gegenüber Unternehmern Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Ansatz zu bringen. Ebenso gilt eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10,00 Euro pro Mahnung als vereinbart, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Friedrich Lederwaren einen geringeren Schaden durch den Verzug hatte. Skontoabzug ist nur möglich bei Rechnungsbeträgen ab 50,00 Euro und wenn keine vorhergehenden Rechnungen unbezahlt sind.

 

3.9.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Friedrich Lederwaren berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine Verzugsentschädigung i.H.v 1 % des Vertragspreises gem. Ziffer 3 als Schaden geltend zu machen, nicht jedoch mehr als 5%, es sei denn, der Kunde weist nach, dass als Folge des Verzugs Friedrich Lederwaren gar kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

3.10.
Alle Forderungen von Friedrich Lederwaren gegenüber Unternehmern werden unabhängig der Laufzeit etwaig hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahltermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder Friedrich Lederwaren Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Friedrich Lederwaren ist in derartigen Fällen ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und / oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen. Im Übrigen wird auf Ziffer 7, 7.6. verwiesen.

 

4. LIEFERUNG, VERZUG UND VERLÄNGERUNGEN DER LIEFERFRIST, SONDERBESTELLUNGEN

4.1.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der (mündlichen / schriftlichen) Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

 

4.2.
Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen möglich, wenn sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch des Liefergegenstandes ergeben. Die Wahl des Transportweges und der Transportart bleibt Friedrich Lederwaren überlassen. Abweichende Transportvorschriften des Kunden erfüllt Friedrich Lederwaren nach Möglichkeit, wenn der Kunde die Transportkosten übernimmt.

 

4.3.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet der Rechte von Friedrich Lederwaren aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.4.
Kann Friedrich Lederwaren die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, hat sie den Kunden rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Von Friedrich Lederwaren nicht zu vertretende Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Kunde ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ausgenommen sind Lieferungen, die binnen der Nachfrist gegenüber Unternehmern als versandbereit gemeldet wurden. Ziffer 4.3 ferner gilt nicht, soweit in den gesetzlichen Fällen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Kunden zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz an Stelle der Leistung bleibt unberührt.

 

4.5.
Ein Verzug von Friedrich Lederwaren tritt aufgrund einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein. Die Fristsetzung bedarf der Textform. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von mindestens 2 Wochen.

 

4.6.
Friedrich Lederwaren kann für Waren, die extra für den Kunden bestellt wurden und nicht im Standardlieferprogramm von Friedrich Lederwaren enthalten sind (Sonderbestellungen), ein Entgelt für Wiedereinlagerung in Höhe von 10% des Kaufpreises verlangen, es sei denn der Kunde weist nach, dass Friedrich Lederwaren gar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei Sonderbestellungen für Erzeugnisse, die Friedrich Lederwaren nicht lagermäßig führt, kann die Abnahme von Mindestmengen erforderlich sein. Bei Sonderanfertigungen und Zuschnitten ist ein Rücktritt von der Bestellung oder Warenrücknahme nicht möglich.

 

5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

5.1.
Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.

 

5.2.
Mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Kunden über.

 

5.3.
Eine Transportversicherung für Lieferungen innerhalb Deutschlands bzw. bei Exporten bis Deutsche Grenze wird von Friedrich Lederwaren abgeschlossen. Zum Abschluss einer Transportversicherung für Exporte ab der deutschen Grenze ist Friedrich Lederwaren nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden verpflichtet. Die Kosten trägt der Kunde.

 

6. SACHMÄNGELHAFTUNG UND SONSTIGE HAFTUNG

6.1.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen und eine insgesamt oder in Teilen mangelhafte Lieferung unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt bei erkennbaren Mängeln 7 Werktage. Sonstige Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Kunde die unverzügliche, frist- oder formgerechte Mängelanzeige, so gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.

 

6.2.
All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl durch Friedrich Lederwaren unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern und neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen.

 

6.3.
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für die Haftung von Friedrich Lederwaren wegen Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Friedrich Lederwaren oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Friedrich Lederwaren beruhen, sowie nicht für die Haftung sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Friedrich Lederwaren oder aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Friedrich Lederwaren beruhen.

 

6.4.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Friedrich Lederwaren bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

6.5.
Leder und lederähnliche Produkte, Wolle, Baumwolle, Seide, Holz und sonstige natürlichgewachsene Rohstoffe sind Naturprodukte, kleinere Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche, leichte Farbschattierungen, sowie geringfügige Unterschiede in der Länge der Nähte gelten bei allen von Friedrich Lederwaren gelieferten Leder- und lederähnlichen, Baumwoll-, Seide-, Holzprodukten sowie Produkten unter Verwendung von natürlich gewachsenen Rohstoffen als vertragsgerecht.

 

6.6.
Die Beschreibung von Waren in Katalogen, Werbesendungen oder Angeboten von Friedrich Lederwaren stellt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB dar, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Friedrich Lederwaren aus diesem Vertrag gegen den Kunden, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich Friedrich Lederwaren das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).

 

7.2.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat derKunde Friedrich Lederwaren unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO an Friedrich Lederwaren zu erstatten, haftet der Kunde für den Friedrich Lederwaren entstandenen Ausfall.

 

7.3.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für Friedrich Lederwaren. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Vorbehaltsware an der bearbeiteten bzw. verarbeiteten Vorbehaltsware fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Friedrich Lederwaren gehörenden Waren verarbeitet wird, erwirbt Friedrich Lederwaren das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungs-

Endbetrags unserer Vorbehaltsware zu den anderer bearbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller regelmäßig Miteigentum an Friedrich Lederwaren überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Friedrich Lederwaren verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von Friedrich Lederwaren gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an Friedrich Lederwaren ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretung nimmt Friedrich Lederwaren hiermit an.

 

7.4.
Der Besteller ist dazu befugt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits hiermit an Friedrich Lederwaren ab, und zwar in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung von Friedrich Lederwaren. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Friedrich Lederwaren, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Friedrich Lederwaren wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

7.5.
Friedrich Lederwaren verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei zu geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

7.6.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Friedrich Lederwaren berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Friedrich Lederwaren muss dem Kunden keine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

 

8. RÜCKTRITT

Hat der Kunde bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, ist Friedrich Lederwaren berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist Friedrich Lederwaren zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

 

9. DATENSPEICHERUNG

Friedrich Lederwaren macht gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetztes darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden.

 

10. DATENSCHUTZ

Der Kunde wird hiermit im Sinne der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass Friedrich Lederwaren seine vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und alle für die Rechnungsstellung notwendigen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Diese personenbezogenen Daten werden nur zur Beantwortung von Anfragen, zur Abwicklung mit Kunden geschlossener Verträge und für die technische Administration verwendet. An Dritte werden die vorgenannten Daten nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten -und / oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

 

11. ANWENDBARES RECHT

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Friedrich Lederwaren und Kunde findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechte für bewegliche Güter Anwendung.

 

12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Schwanstetten. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen Friedrich Lederwaren und dem Kunden ist Schwabach. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, ebenfalls Schwabach vereinbart. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Friedrich Lederwaren.

 

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1.
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall, z. B. mangels Kaufmannseigenschaft des Kunden, nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Gültig ab 01.10.2010
Stand 31.08.2010

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Friedrich Lederwaren GmbH

In der Alting 9, 90596 Schwanstetten, Deutschland

(im Folgenden Friedrich Lederwaren genannt)

 

gegenüber Händlern

(im Folgenden Unternehmen genannt).

 

1. GELTUNGSBEREICH, KUNDENINFORMATIONEN

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Friedrich Lederwaren GmbH Frilewa Shop und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.

 

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein.

Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.

 

(3) Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen.

 

3. KUNDENINFORMATION: SPEICHERUNG IHRER BESTELLDATEN

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Konto) zugreifen.

 

4. KUNDENINFORMATION: KORREKTURHINWEIS

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

6. VERJÄHRUNG IHRER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

(1) Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

 

(2) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern bei Gebrauchtware

 

Ihre Ansprüche wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe der verkauften Sache an Sie. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

(3) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

 

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Kontakt

Friedrich Lederwaren GmbH
In der Alting 9
90596 Schwanstetten

Tel.: 09170 9492 – 0
infoATfriedrich-lederwaren.de

Montag – Freitag :
9:00 Uhr – 17:00 Uhr

Lagerverkauf:
Dienstag: 12:00 Uhr – 17:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr – 17:00 Uhr